Garantie darf nicht 30 Jahre übersteigen
Nachdem die Firma Lands’ End 1998 vom Oberlandesgericht Saarbrücken verboten wurde, mit einer zeitlich unbegrenzten Garantie zu werben, trifft die deutsche Gesetzgebung dieses Mal eine Firma die Aluminiumdächer herstellt:
Das Unternehmen sei aus rechtlichen Gründen gar nicht in der Lage, eine derart lange Garantieverpflichtung einzugehen, so das Gericht. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch darf die Verjährung nicht länger als 30 Jahre ausgeschlossen werden (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 U 198/04).The law’s an ass, isn’t it?
January 26th, 2006 at 11:01:18
i’d say the legislator’s an ass too.