Garantie darf nicht 30 Jahre übersteigen

Nachdem die Firma Lands’ End 1998 vom Oberlandesgericht Saarbrücken verboten wurde, mit einer zeitlich unbegrenzten Garantie zu werben, trifft die deutsche Gesetzgebung dieses Mal eine Firma die Aluminiumdächer herstellt:

Das Unternehmen sei aus rechtlichen Gründen gar nicht in der Lage, eine derart lange Garantieverpflichtung einzugehen, so das Gericht. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch darf die Verjährung nicht länger als 30 Jahre ausgeschlossen werden (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 U 198/04).
The law’s an ass, isn’t it?

One Response to “Garantie darf nicht 30 Jahre übersteigen”

  1. k.d. Says:

    i’d say the legislator’s an ass too.